Das Luftfahrt-Bundesamt hat nun in einer neuen Allgemeinverfügung die am 31.08.2023 auslaufende Ausnahmebestimmung für den gewerblichen Betrieb von Bestandsdrohnen noch einmal bis zum 31.12.2023 verlängert. (Siehe Beitrag in unserem Blog vom 01.01.2023)

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